Gesellschaft für Energieplanung
und Systemanalyse m. b. H.
ages Wetterinfo
10.12.2024 14:50
5 °C, 1030 hPa, Wind: 4.6 m/s aus Nordost (040°), variierte zwischen Nord (010°) und Ost (090°).
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
ages Online Benchmark
EKOMM-WEB
ages Klimadaten
EKOMM
EKOMM LOG

Service

Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G 2015)

Unterstützung durch ages

Energie-Audit

 

Durch das seit März 2015 novellierte Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) werden größere Unternehmen (Nicht-KMU) aller Branchen in die Pflicht genommen, erstmalig bis zum 5.12.2015 Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Die Norm DIN EN 16247 ist eine detaillierte Verfahrensanweisung zur Durchführung eines Energieau-dits. Ein Energieaudit ist dabei die systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in einem Unternehmen. Durch dieses Audit sollen Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen identifiziert werden.
Einsparpotenziale und Einsparmaßnahmen werden in einem Energiebericht zusammgengefasst. Über Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden zur Durchführung geeignete Maßnahmen festgelegt.
Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen kann ein Energieaudit nur von einem qualifizierten Gutachter durchgeführt und muss alle 4 Jahre wiederholt werden.
Die Firma ages Gmbh unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben ein Energieaudit durchzuführen. Sprechen Sie uns an.
Wer ist in der Pflicht?
Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU KMU Definition sind, sind verpflichtet ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen.
Von der Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen freigestellt, die entweder:

  •     ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
  •     ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.

Nähere Informationen sind zu finden unter: 

EDL-G 2015

BAFA

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok